Europa und Europa-Politik
Als Experte für Europapolitik stehen für Prof. Dr. Michael Piazolo (Europapolitischer Sprecher der Fraktion Freie Wähler im Bayerischen Landtag) aktuell vor allem die vielfältigen Herausforderungen an die EU im Mittelpunkt der politischen Arbeit.
Inhalte
- Aktuelle Herausforderungen an die EU
- Weitere Informationen zur EU und grundlegende FW-Positionen
- Aufsatz: Plädoyer für die EU-Wahl
Aktuelle Herausforderungen an die EU – Ein Überblick
- Die Wirtschafts- und Finanzkrise – Die Reaktion der EU
- Die Sicherheit der Energieversorgung – Die Europäische Energiepolitik
- Der Reformvertrag von Lissabon – Die längst überfällige Vertiefung der auf 27 Mitgliedstaaten angewachsenen EU
- Die Erweiterung der EU – Die Diskussion um Aufnahmefähigkeit und Grenzen der Gemeinschaft
- Quo vadis EU? – Die Diskussion um die Finalität der Europäischen Union
Zum 01. Januar 2009 übernahm die Tschechische Republik erstmals die turnusmäßige Ratspräsidentschaft der Europäischen Union von Vorgänger Frankreich. Damit hat Tschechien nach Slowenien als zweites der im Mai 2004 neu in die EU aufgenommenen Länder diese wichtige Führungsaufgabe in der EU inne. Vor der tschechischen Ratspräsidentschaft liegen aktuell vier zentrale Herausforderungen, die zum einen aus der historischen Entwicklung der EU resultieren, wie etwa die Fragen um den Reformvertrag von Lissabon und die Erweiterung der Europäischen Union, zum anderen diejenigen, die von der aktuellen weltpolitischen Lage oktroyiert werden, wie zum Beispiel die Wirtschafts- und Finanzkrise und die Sicherheit der Energieversorgung.
Die Wirtschafts- und Finanzkrise – Die Reaktion der EU
Für die Europäische Union ist die gegenwärtige Wirtschafts- und Finanzkrise eine zentrale Herausforderung, die ein gemeinsames Vorgehen erfordert. Während der französischen Ratspräsidentschaft ist es den Staats- und Regierungschefs der EU im zweiten Halbjahr 2008 gelungen, konkret auf die Krise zu reagieren.
So kündigte die Europäische Kommission am 26. November 2008 einen umfassenden Aktionsplan an, mit dem der Wirtschafts- und Finanzkrise konzentriert entgegen getreten werden soll. Ziel des Programms ist es, das Vertrauen von Verbrauchern und Unternehmen wiederherzustellen, die Kreditvergabe anzukurbeln, Investitionen in die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten anzuregen, Arbeitsplätze zu schaffen und Arbeitslosen die Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Als Reaktion auf die Finanzkrise arbeitete die Europäische Kommission in den vergangenen Monaten zudem daran, die weltweite Zusammenarbeit zu verbessern und die EU-Vorschriften flexibel und schnell anzuwenden.
Auf dem EU-Gipfel vom 11. und 12. Dezember 2008 billigte der Europäische Rat schließlich das von der Kommission erarbeitete Europäische Konjunkturprogramm mit einem Finanzvolumen von rund 1,5 % des BIP der Europäischen Union. Dieses 200 Milliarden Euro schwere Konjunkturprogramm legt den gemeinsamen Rahmen für die Anstrengungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union fest, um konsistentes Vorgehen und optimale Effizienz zu gewährleisten. Details hierzu und ein chronologischer Überblick der EU-Aktivitäten im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Finanzkrise lassen sich auf der Homepage der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/index_de.htm finden. Eine der Hauptaufgaben der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft stellt die Koordinierung der Umsetzung des Konjunkturpakets dar.
Die Sicherheit der Energieversorgung – Die Europäische Energiepolitik
Vor dem Hintergrund des russisch-ukrainischen Gasstreits erlangte das Thema Energiesicherheit beim ersten Ratstreffen der tschechischen Präsidentschaft in Prag im Januar 2009 besondere Aktualität. Eine der zentralen Herausforderungen der EU in diesem Bereich liegt darin, die Energieversorgung Europas weiter zu diversifizieren und strategische Vorräte anzulegen. Dieses Anliegen zählt gemäß den Ausführungen von Kommissionspräsident José Manuel Barroso derzeit zu den obersten Prioritäten der Europäischen Kommission.
Ungefähr ein Viertel ihres Erdgases bezieht die EU aus Russland, wobei der größte Teil durch ukrainische Pipelines in die EU fließt. Allerdings sind die einzelnen EU-Mitgliedstaaten in sehr unterschiedlichem Maße von den russischen Gaslieferungen abhängig. So erhalten einige Länder der EU ihr Gas fast ausschließlich aus Russland und waren dementsprechend in besonderem Maße von der Unterbrechung der Gasversorgung betroffen. Dies galt für die Slowakei, Tschechien, Bulgarien, Rumänien, Griechenland, Österreich und Ungarn. Dort mussten Anfang Januar Millionen europäischer Haushalte ohne Heizung auskommen.
Folglich müssen sich die EU Mitgliedstaaten nun ernsthaft darum bemühen, neben der Erschließung neuer Energiequellen auch den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voranzutreiben, um künftig unabhängiger von Energielieferungen von Drittstaaten zu werden und die Versorgungssicherheit für die EU im Energiebereich weiter zu stärken, denn nicht zum ersten Mal haben Spannungen zwischen Russland und der Ukraine zu Engpässen bei der Gasversorgung Europas geführt. Die Details zur Energiepolitik der EU und geplanten Aktivitäten in diesem Bereich sind zu finden unter >>>>>Verweis auf eine externe Seite.
Der Reformvertrag von Lissabon – Die längst überfällige Vertiefung der auf 27 Mitgliedstaaten angewachsenen EU
Am 13. Dezember 2007 unterzeichneten die europäischen Staats- und Regierungschefs den Vertrag von Lissabon und beendeten damit die mehrjährigen Verhandlungen über die institutionellen Reformen der EU. Anders als der Vertrag über eine Verfassung für Europa ersetzt der Vertrag von Lissabon die bestehenden Verträge nicht – er ändert sie lediglich ab. Durch den neuen Vertrag soll die Europäische Union den rechtlichen Rahmen und die Mittel erhalten, die notwendig sind, um künftige Herausforderungen zu bewältigen und auf die Bedürfnisse der europäischen Bürger einzugehen. Für die Handlungsfähigkeit der auf 27 Mitgliedstaaten angewachsenen EU ist die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon somit ein entscheidendes Element und ein wichtiger Schritt hin zur Vertiefung der europäischen Integration. Denn gerade im Angesicht einer erweiterten EU mit 27 Mitgliedstaaten können die Reformbilanzen vergangener Regierungskonferenzen, trotz deren grundlegender Vertragsrevisionen und weitreichender Integrationsfortschritte nur als unzureichend bezeichnet werden. Wichtige integrationspolitische Problemstellungen, die vor allem strukturelle Anpassungen der EU an die Osterweiterung betrafen, wurden erst nachträglich im Vertrag von Lissabon gelöst.
So sieht der Reformvertrag unter anderem folgendes vor:
- Ein demokratischeres und transparenteres Europa, in dem das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente eine größere Rolle spielen und in dem die Bürger mehr Möglichkeiten haben, sich Gehör zu verschaffen und ein klareres Bild davon haben, wer auf welcher Ebene wofür zuständig ist.
- Ein effizienteres Europa mit vereinfachten Arbeitsmethoden und Abstimmungsregeln, schlanken und modernen Institutionen, angepasst an 27 Mitgliedstaaten und mit erhöhter Handlungsfähigkeit in den Schwerpunktbereichen der heutigen EU sowie
- ein Europa der Rechte und Werte, der Freiheit, Solidarität und Sicherheit, das die Werte der Europäischen Union fördert, die Charta der Grundrechte in das europäische Primärrecht einbindet, neue Instrumente der Solidarität vorsieht und die europäischen Bürger besser schützt.
(Quelle: >>>>>Verweis auf eine externe Seite)
Derzeit ist die entscheidende Frage, ob der Vertrag von Lissabon in einem zweiten Anlauf noch von allen Mitgliedstaaten ratifiziert wird und wie ursprünglich geplant vor der Europawahl 2009 in Kraft treten kann. Bereits im Mai 2008 stimmten Bundestag und Bundesrat dem Vertrag von Lissabon mit großer Mehrheit zu. Im Oktober 2008 unterzeichnete Bundespräsident Horst Köhler das deutsche Zustimmungsgesetz. Allerdings wurde die Ratifikationsurkunde bis dato nicht an die EU gesendet, denn bislang steht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vereinbarkeit des Vertrags von Lissabon mit dem Deutschen Grundgesetz aus. Damit ist Deutschland eines von vier Ländern, deren Unterschriften unter das Vertragswerk noch fehlen. In Irland hat die Bevölkerung den Vertrag von Lissabon in einer ersten Volksabstimmung abgelehnt. In Tschechien zögert das Oberhaus und in Polen der Präsident. In diesem Zusammenhang will die tschechische Ratspräsidentschaft das weitere Vorgehen innerhalb der EU abstimmen.
Detailregelungen hierzu und weiterführende Informationen zu den Neuerungen des Vertrags von Lissabon können unter >>>>>Verweis auf eine externe Seite abgerufen werden.
Die Erweiterung der EU – Die Diskussion um Aufnahmefähigkeit und Grenzen der Gemeinschaft
Auch die Erweiterung der EU bleibt wohl in absehbarer Zukunft eine der entscheidenden Herausforderungen der Union. So sieht es die Europäische Union als zentrale Aufgabe an, ihrer besonderen Verantwortung für den westlichen Balkan also für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien, Montenegro und das Kosovo gerecht zu werden. Mit Kroatien werden bereits seit 3. Oktober 2005 Beitrittsverhandlungen geführt. Mazedonien ist seit 2005 Beitrittskandidat, die Beitrittsverhandlungen haben jedoch noch nicht begonnen. Die restlichen Staaten des westlichen Balkans mit ihren jungen und teilweise noch instabilen Demokratien werden im Rahmen des so genannten Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses weiter gestärkt, an die EU herangeführt und als potentielle Kandidatenländer gehandelt.
Auch die Frage nach einem EU Beitritt der Türkei wird eine der zentralen Herausforderungen der EU in den kommenden Jahren sein. Bereits seit 1963 hatte die Türkei mit der EWG ein Assoziierungsabkommen geschlossen, ohne das jedoch über die damit verbundene Beitrittsperspektive je ernsthaft verhandelt worden wäre. Doch mit der Diskussion um die EU-Osterweiterung drängte sich in den neunziger Jahren unweigerlich auch die Frage nach einer möglichen Aufnahme der Türkei auf die Agenda der EU. Seit 3. Oktober 2005 werden nun Beitrittsverhandlungen mit dem Land am Bosporus geführt. Doch gerade der EU-Beitritt der Türkei wird in der europäischen Öffentlichkeit äußerst kontrovers diskutiert.
So argumentieren Gegner eines Beitritts, dass die Türkei aufgrund ihrer Gegebenheiten hinsichtlich Demokratie, Menschenrechten und wirtschaftlicher Entwicklung für einen schnellen Beitritt nicht in Frage komme. Auch sei die EU angesichts ihrer institutionellen und strukturellen Defizite momentan noch nicht in der Lage, ein noch stark reformbedürftiges Land mit einer Bevölkerung von rund 60 Millionen Menschen aufzunehmen. Befürworter eines Türkei-Beitritts hingegen argumentieren, dass ein Abrücken der EU von den Verhandlungen ein Wortbruch sei und vor allem die türkischen Reformkräfte schwächen würde, denn nur eine glaubwürdige Beitrittsperspektive unterstütze das Land beim demokratisch-rechtsstaatlichen Wandel. Hinzu käme die Tatsache, dass ein EU-Mitglied Türkei als stabilisierender Anker in der krisengeschüttelten Region fungieren könnte und zudem ein erhebliches wirtschaftliches Entwicklungspotential berge.
Über die Details der Erweiterungspolitik der EU, den Erweiterungsprozess und den aktuellen Stand der Beitrittsverhandlungen mit den einzelnen Kandidatenländern informiert die Europäische Kommission im Internet unter >>>>>Verweis auf eine externe Seite.
Quo vadis EU? – Die Diskussion um die Finalität der Europäischen Union
Hinter diesen aktuellen und zentralen Herausforderungen der EU, steht seit Beginn der europäischen Integration stets auch immer die Frage nach der endgültigen politischen und geografischen Gestalt der Gemeinschaft – der Finalität der EU. Innerhalb dieser Finalitätsdebatte übernahmen vor allem die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich die Führungsrolle.
So prägte etwa der französische Staatspräsident Charles de Gaulle das Leitbild vom „Europa der Vaterländer“, in dem die Zusammenarbeit souveräner Staaten den Kern des Integrationsprozesses ausmachen sollte (Staatenbund). Bundeskanzler Helmut Kohl hingegen favorisierte eine politische Union in Form eines Bundesstaates und formte zu Beginn seiner Amtszeit die Zielformel der „Vereinigten Staaten von Europa“. Doch in Anbetracht der seit der Verabschiedung des Maastrichter Vertrages zunehmenden Europa-Skepsis innerhalb der deutschen Bevölkerung, sowie des französischen und britischen Widerstandes und deren Werben für einen intergouvernementalen Staatenbund musste Helmut Kohl Anfang der 90iger Jahre von dieser Finalitätsvorstellung abrücken. Dennoch hatte damals die europäische Integration das Stadium eines auf rein zwischenstaatliche Kooperation beschränkten Staatenbundes längst überschritten und so wurde vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Vertrag von Maastricht vom 12. Oktober 1993 der Begriff des „Staatenverbunds“ für den Integrationsstand der EU geprägt.
Auch heute gibt es über die Finalitätsfrage unter den nunmehr 27 Mitgliedstaaten der EU noch sehr unterschiedliche Auffassungen und ein Abebben der Grundsatzdiskussion um die politische und geografische Finalität der Europäischen Union, die sich auch heute im Kern noch um die beiden Pole „Bundesstaat“ versus „Staatenbund“ dreht, ist auch in naher Zukunft nicht absehbar und wird somit weiterhin zu den zentralen und grundsätzlichen Herausforderungen der Gemeinschaft zählen.
Weiterführende Informationen sowie grundlegende FW-Positionen in der Europa-Politik finden Sie auf den >>>>>Internetseiten zur Europawahl 2009 der Freien Wähler München.
Lesen Sie dazu auch einen Aufsatz zur Europawahl 2009 von MdL Prof. Dr. Piazolo (PDF-Datei, ca. 100kB): Plädoyer für die Europawahl